Ich hätte hier gerne eine Erklärung, warum es wichtig ist, zunächst die UVB zu bezahlen, bevor man Einspruch einlegt. Erwähnen möchte ich auch, dass es einen Schritt-für-Schritt-Plan (Anker) gibt, der Sie durch alle Schritte zur Einlegung eines Widerspruchs führt. Ich möchte in diesem Artikel auch erwähnen, dass Kontakt aufgenommen werden kann, wenn dies sehr unpraktisch ist. Siehe auch WhatsApp.
Als öffentliches Verkehrsunternehmen ist es wichtig, Reisenden dabei zu helfen, ihre UVB einfach und sozial zu bezahlen. Dies beinhaltet nichtnicht nur Online-Zahlungsoptionen anbieten, sondern auch mit Verwaltern, Schuldnerberatern und Zahlungsvereinbarungen zusammenarbeiten. OV-UVB nimmt Ihnen all diese Arbeiten ab.
Mit unseren Zahlungsdiensten entlasten Sie Ihr Verkehrsunternehmen, die Zahlungen kommen aber trotzdem direkt auf dem Bankkonto des Verkehrsunternehmens an. Auf diese Weise schaffen Sie Zahlungskomfort für Ihre Reisenden und gewährleisten eine sozial verantwortliche Nachverfolgung der UVB-Verwaltung. So verhindern Sie, dass Reisende mit steigenden Kosten durch Überweisungen an CJIB, Inkassobüros und Gerichtsvollzieher rechnen müssen.
OV-UVB nimmt Ihnen all diese Arbeiten ab.
Einspruch erheben
Schritt-für-Schritt-Plan zum Einspruch
Gehen Sie zur Website des Netzbetreibers
2.
Reichen Sie Ihren Einspruch ein. Geben Sie deutlich an, warum Sie der Meinung sind, dass die UVB-Behandlung ungerechtfertigt ist und dass Sie Anspruch auf Erlass haben.
Beurteilung
Ihr Widerspruch wird bearbeitet. Der OV prüft, ob Sie die UVB zu Unrecht erhalten haben und kann dem (Teil-)Einspruch stattgeben.
4.
1.
Bezahlen Sie zuerst Ihre UVB-Zahlung
Einsprüche werden nur von einer kostenpflichtigen UVB bearbeitet. Gegebenenfalls gewährte Einwendungen werden unverzüglich erstattet.
3.
Beweise hinzufügen
Kopien hinzufügen. Fügen Sie so viele Informationen wie möglich hinzu, die es ermöglichen, dem Einspruch stattzugeben.
5.
Ausschlag
Sie erhalten die Ergebnisse der Begutachtung. Wird Ihrem Einspruch stattgegeben, erhalten Sie den Betrag auf Ihr Konto zurücküberwiesen.