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Betaal

OV-UVB
 

Einfache Zahlung des erhaltenen Zahlungsaufschubs

Sie konnten bei der Kontrolle Ihrer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln kein gültiges Ticket vorweisen. Dafür wurde Ihnen ein Zahlungsaufschub gewährt. Gemäß § 70 des Personenbeförderungsgesetzes 2000 ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültige Fahrkarte verboten. Sie müssen innerhalb von 14 Tagen bezahlen, wie auf der Quittung angegeben, die Sie vom Inspektor erhalten haben. Sie können Ihre Zahlung hier mit den Codes in dem Brief und/oder der E-Mail vornehmen, die Sie vom Transportunternehmen erhalten haben.

Zu widersprechen

Wenn Sie widersprechen möchten, können Sie mit dem unten stehenden Button nähere Informationen erhalten. Sie widersprechen immer dem ÖPNV-Unternehmen.

Zahlungsvereinbarungen

Sie können nicht alles auf einmal bezahlen? Sie können selbst eine Zahlungsvereinbarung treffen und so weitere Kosten vermeiden.

Administratoren

Weitere Informationen für Administratoren, einschließlich Zahlungsoptionen, finden Sie, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken.

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AZC-Bewohner

Sie wohnen in einem AZC? Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite

Frau pendelt

Wie funktioniert OV-UVB?

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Die UVB-Nummer finden Sie auf Ihrem Ticket oder Brief.

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Geben Sie Ihre UVB-Nummer ein und starten Sie die Zahlung

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Bezahlen Sie mit iDEAL und bezahlen Sie direkt beim Verkehrsunternehmen

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Was ist, wenn Sie nichts tun

Wenn Sie nichts unternehmen, können die Kosten erheblich steigen. Zunächst mit 15,00 € Anwaltskosten, dann mit 25,00 € Anwaltskosten und dann mit Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten. Zahlen Sie deshalb die UVB rechtzeitig und verhindern Sie eine Erhöhung.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns, um eine möglichst kostengünstige Lösung zu finden.

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Einspruch 

Wenn Sie glauben, dass die UVB zu Unrecht verhängt wurde, müssen Sie dies innerhalb von 2 Wochen tunnachdem Ihnen das Bußgeld auferlegt wurdeüber die Website des Spediteurs. Achtung! Ein Widerspruch ist erst nach Zahlung der UVB innerhalb von 14 Tagen möglich.Wird dem Widerspruch stattgegeben, wird der von Ihnen überwiesene Betrag auf Ihr Bankkonto zurückerstattet.

 

„Nachdem Sie das Bußgeld bezahlt haben, können Sie sich an den Kundenservice des Verkehrsunternehmens wenden, von dem Sie das Bußgeld erhalten haben. Dort können Sie das Widerspruchsverfahren einleiten. Klicken Sie dazu unten auf das Logo des Verkehrsunternehmens.“

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Teilnehmende Verkehrsbetriebe

Wenn Sie von einem der unten aufgeführten Teilnehmer eine Strafe erhalten haben, können Sie die Strafe hier bezahlen

Bezwaar
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