OV-UVB
Einfache Zahlung des erhaltenen Zahlungsaufschubs
Sie konnten bei der Kontrolle Ihrer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln kein gültiges Ticket vorweisen. Dafür wurde Ihnen ein Zahlungsaufschub gewährt. Gemäß § 70 des Personenbeförderungsgesetzes 2000 ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültige Fahrkarte verboten. Sie müssen innerhalb von 14 Tagen bezahlen, wie auf der Quittung angegeben, die Sie vom Inspektor erhalten haben. Sie können Ihre Zahlung hier mit den Codes in dem Brief und/oder der E-Mail vornehmen, die Sie vom Transportunternehmen erhalten haben.
Was ist, wenn Sie nichts tun
Wenn Sie nichts unternehmen, können die Kosten erheblich steigen. Zunächst mit 15,00 € Anwaltskosten, dann mit 25,00 € Anwaltskosten und dann mit Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten. Zahlen Sie deshalb die UVB rechtzeitig und verhindern Sie eine Erhöhung.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns, um eine möglichst kostengünstige Lösung zu finden.
Einspruch
Wenn Sie glauben, dass die UVB zu Unrecht verhängt wurde, müssen Sie dies innerhalb von 2 Wochen tunnachdem Ihnen das Bußgeld auferlegt wurdeüber die Website des Spediteurs. Achtung! Ein Widerspruch ist erst nach Zahlung der UVB innerhalb von 14 Tagen möglich.Wird dem Widerspruch stattgegeben, wird der von Ihnen überwiesene Betrag auf Ihr Bankkonto zurückerstattet.
„Nachdem Sie das Bußgeld bezahlt haben, können Sie sich an den Kundenservice des Verkehrsunternehmens wenden, von dem Sie das Bußgeld erhalten haben. Dort können Sie das Widerspruchsverfahren einleiten. Klicken Sie dazu unten auf das Logo des Verkehrsunternehmens.“