General conditions
1. Konzepte
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Folgendes verstanden als:
A. Dritte: jede (juristische) Person, die nicht Creditmanagement Software BV (hodn Incassotool und OV-UVB.nl) oder Auftraggeber ist.
B. Benutzer: derjenige, der die Anwendungen verwendet (in irgendeiner Eigenschaft).
C. Incassotool und/oder OV-UVB.nl: das private Unternehmen mit beschränkter Haftung Creditmanagement Software BV, auch firmierend als Incassotool und OV-UVB.nl, mit Sitz in Berkel en Rodenrijs und eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 71977015.
D. Kunde: die Partei, die eine Vereinbarung mit Incassotool und/oder OVUVB.nl abschließt/schließt/abgeschlossen hat.
E. Vereinbarung: die Vereinbarung, die die Gesamtheit der Vereinbarungen zwischen Incassotool/OVUVB.nl und dem Kunden für die Ausführung von Arbeiten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, darstellt.
F. Anwendungen: alle möglichen online und offline (gedruckte) Informationsquellen, Anwendungen, Dienste und/oder Produkte, die von Incassotool zur Verfügung gestellt werden.
G. Unzulässiges Verhalten: Verhalten, das gegen das (Geist des) Gesetzes, die öffentliche Ordnung, die guten Sitten, den Vertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiges unangemessenes Verhalten verstößt.
Creditmanagement Software BV, Incassotool und OVUVB.nl, werden im Folgenden als „Incassotool“ bezeichnet.
2. Vereinbarung und Umsetzung im Allgemeinen
2.1Incassotool wird sich bemühen, die Dienste und Anwendungen mit der gebotenen Sorgfalt auszuführen und anzubieten. Die Leistungen und Anwendungen werden ausschließlich auf der Grundlage einer Mittelverpflichtung und damit ausdrücklich nicht auf der Grundlage einer Ergebnisverpflichtung erbracht und angeboten. Die Anträge bieten keine Garantie dafür, dass die Forderung ganz oder teilweise vom Schuldner beglichen wird.
2.2Ist eine Leistung mangelhaft und wurde rechtzeitig reklamiert, ist Incassotool berechtigt, die mangelhafte Leistung innerhalb angemessener Frist erneut zu erbringen oder auf andere Weise zu beheben. Incassotool ist nach eigenem Ermessen berechtigt, dem Auftraggeber hierfür eine Ersatzvergütung bis maximal zur Höhe des Rechnungsbetrages zu zahlen, den Incassotool hierfür üblicherweise monatlich in Rechnung stellt
2.3Incassotool ist berechtigt, Hilfspersonen (Personal) und Dritte für Vertragsdurchführung auf eigene Kosten und Gefahr einzuschalten.
2.4Incassotool behält sich das Recht vor, Verpflichtungen aus Verträgen auszusetzen, wenn der Kunde nicht alle seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag mit Incassotool erfüllt. Die Sperrung durch Incassotool umfasst auch das Sperren des Zugangs für den Kunden und Benutzer zu den Anwendungen.
2.5Wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, ist Incassotool berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
3. Zugang und Nutzungsregeln
3.1Der Benutzer erhält Zugriff auf die Anwendungen, indem er den Benutzernamen und das Passwort eingibt, die Incassotool für den Benutzer registriert hat. Dem Auftraggeber und dem Nutzer ist es untersagt, die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben, für die sie nicht bestimmt sind.
3.2Der Kunde ist für jegliche Verwendung der Zugangsdaten für die Anwendungen verantwortlich. Alle Handlungen, die auf den Kunden zurückgeführt werden können (auch durch die Nutzung der Zugangsdaten), unabhängig davon, ob diese vom Kunden selbst und/oder von ihm beschäftigten oder mit ihm verbundenen Personen und/oder Dritten vorgenommen wurden, werden dem Auftragnehmer zugerechnet.
3.3Durch die Nutzung der Anwendungen von Incassotool erteilt der Kunde Incassotool die Erlaubnis, Maßnahmen im Namen des Kunden durchzuführen, um die ausstehenden Rechnungen einzuziehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Auftrag rechtzeitig einzugeben und aktuelle Aufträge zu aktualisieren, unabhängig davon, ob dies durch ein automatisiertes und/oder verbundenes System erfolgt oder nicht. Grundsätzlich führt Incassotool die Aktionen automatisch durch und wird dies so lange tun, bis der Client den Status selbst aktualisiert hat. Incassotool kann unter keinen Umständen verpflichtet werden, einzelne Lastschriftaufträge anzunehmen und kann Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
3.4Die Anwendungen dürfen nicht unter Verstoß gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung, die guten Sitten, den Vertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen und Regeln/Richtlinien/Gesetze Dritter verwendet werden, auf die Incassotool oder der Benutzer für die Nutzung der Anwendungen angewiesen sind .
3.5Der Benutzer muss sich so verhalten, wie es sich für einen guten Benutzer gehört. Insbesondere gelten die folgenden Regeln.
3.6Die Anwendungen dürfen nicht zur Rechnungsstellung und/oder Eintreibung von nicht bestehenden, fiktiven, fehlerhaften oder Forderungen aus einer gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßenden Verpflichtung verwendet werden.
3.7stellt Incassotool ein unzulässiges Verhalten des Auftraggebers oder eines Nutzers fest, ist Incassotool berechtigt, die Zugangsdaten des Auftraggebers und/oder Nutzers ohne weitere Ankündigung zu sperren, die Inhalte und/oder sonstige Daten zu löschen und damit auch die laufende zu beenden Abrechnungs- und Inkassodateien. Dadurch verliert der Kunde und/oder Benutzer alle seine Rechte in Bezug auf die Anwendungen, ohne dass der Kunde und/oder Benutzer Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung hat. Incassotool hat das Recht, die Behörden im Falle eines unzulässigen Verhaltens zu informieren.
3.8Wenn Incassotool ein unzulässiges Verhalten des Kunden oder eines Benutzers feststellt, ist Incassotool berechtigt, den Vertrag ohne weitere vorherige Warnung und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber Incassotool die noch nicht vom Auftraggeber an Incassotool gezahlten Beträge aus dem Vertrag im laufenden Kalenderjahr als Mindestentschädigung. Entrichtete Gebühren werden von Incassotool nicht erstattet. Diese Bestimmung berührt nicht die Möglichkeit von Incassotool, den vollen Schaden vom Kunden zurückzufordern.
4. Die Anwendungen und Nutzung
4.1Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht . Das Hosting der Daten wird von Incassotool zu den im Vertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen bereitgestellt.
4.2Der Kunde und der Benutzer müssen auf eigene Kosten und Gefahr für die neueste(n) Version(en) der Software auf ihrer Hardware sorgen. Sie müssen daher unter anderem (aber nicht ausschließlich) immer Betriebssystem-Updates herunterladen und installieren.
4.5Die Anwendungen werden kontinuierlich weiterentwickelt. Incassotool hat das Recht, regelmäßig zu aktualisieren. Der Kunde und der Nutzer müssen sich regelmäßig über die neuesten Versionen der Anwendungen informieren. Updates oder neue Versionen werden vom Client und dem User akzeptiert obligatorisch .
4.6Der Kunde behält das Recht auf die vom Kunden zur Nutzung der Anwendungen bereitgestellten Daten. Der Auftraggeber bleibt für die von ihm gelieferten Daten verantwortlich. Um einen optimalen Betrieb der Anwendungen zu erreichen, hat Incassotool das Recht, die vom Kunden bereitgestellten Daten zu bearbeiten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu löschen oder zu veröffentlichen, soweit Incassotool dies für erforderlich hält, und dies alles nach eigenem Ermessen von Incassotool. Incassotool wird die Vertraulichkeit wahren.
4.7Incassotool kann nicht allen das gleiche Serviceniveau seiner Anwendungen bieten und haftet nicht für Schäden, wenn der Kunde oder andere beispielsweise ein anderes Betriebssystem verwenden der von Incassotool verwendete angezeigt wird, ein anderer Browser als der von Incassotool angegebene, Software oder Hardware, die nicht auf dem neuesten Stand ist oder anderweitig nicht den Empfehlungen oder Anweisungen von Incassotool bezüglich der optimalen Nutzbarkeit der Anwendungen entspricht oder nicht entsprechen kann.
5. Preise, Zahlung und Fälligkeit
5.1Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere Abgaben, die von der Regierung erhoben wurden oder werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
5.2. Die Gebühr für die Nutzung der Applikationen wird monatlich in Rechnung gestellt. Incassotool ist berechtigt, die Gebühren per Lastschrift einzuziehen. Die Aussetzung einer Verpflichtung oder der Ausgleich durch den Kunden ist nicht zulässig. Es gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen.
5.3Bei Zahlungsverzug (z. B. weil sich herausstellt, dass ein Bankeinzug nicht möglich ist) hat Incassotool das Recht, das Konto des Kunden zu sperren. Auch hier gilt § 3 Abs. 7 und 8. Der Kunde erhält per E-Mail Anweisungen, wie er den Zahlungsrückstand begleichen kann und wann das Konto des Kunden wieder aktiviert wird.
6. Änderungen
6.1Die Anwendungen von Incassotool werden ständig weiterentwickelt. Incassotool hat das Recht, regelmäßig Änderungen am Inhalt und/oder Umfang der Anwendungen vorzunehmen.
6.2. Incassotool ist berechtigt, die Preise einseitig anzupassen, wobei die Preisänderung mindestens 40 Tage im Voraus auf der Website von Incassotool und/oder per E-Mail angekündigt wird. Diese Preisänderungen werden automatisch wirksam.
7. Höhere Gewalt
7.1Im Falle höherer Gewalt, sowohl dauerhafter als auch vorübergehender Natur, ist Incassotool nach eigenem Ermessen berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag vorübergehend auszusetzen, ohne dass der Kunde die Erfüllung fordern kann , Entschädigung und/oder Auflösung.
7.2Unter höherer Gewalt werden zwischen den Parteien neben dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle vorhersehbaren oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen verstanden, auf die Incassotool keinen Einfluss hat, aufgrund derer Incassotool jedoch nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen . Dies beinhaltet (ist jedoch nicht beschränkt auf): (Arbeits-)Streiks im Unternehmen von Incassotool, des Kunden oder von Dritten, von denen Incassotool in irgendeiner Weise für die Erfüllung des Vertrags abhängig ist, Konkurs oder Zahlungseinstellung im Falle des Falles eines oder mehrerer seiner Lieferanten oder beauftragter Dritter, Wetterbedingungen, die eine angemessene Ausführung der Arbeiten verhindern, Stromausfälle, Internet-, Computernetzwerk- oder Telekommunikationseinrichtungen und hinderliche Gesundheitsbeschwerden oder Tod wichtiger Mitarbeiter von Incassotool (einschließlich - aber nicht beschränkt auf - seine Direktoren).
8. Verfügbarkeit der Software und Vertrauen auf Dritte
8.1Obwohl Incassotool alles vernünftigerweise Mögliche zu diesem Zweck tun wird, kann Incassotool nicht garantieren, dass die Anwendungen immer vollständig, richtig, genau oder aktuell sind oder dass die Anwendungen immer online und verfügbar sind oder dass die Anwendungen immer für den Zweck geeignet sind für die der Kunde und/oder Benutzer diese verwenden möchte. Incassotool bemüht sich, alle Kommentare zu den Anwendungen ernst zu nehmen und Verbesserungen vorzunehmen, wo Incassotool dies für erforderlich hält. Etwaige Unrichtigkeiten können über die zwischen den Parteien bekannte Incassotool-E-Mail-Adresse gemeldet werden.
8.2Incassotool ist berechtigt, seine Anwendungen vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Offline-Schalten, für Wartungsarbeiten, Updates oder aus anderen Gründen. Incassotool wird sich bemühen, dies so weit wie möglich außerhalb der Bürozeiten zu tun.
9. Haftung, Entschädigung und Schadensersatz
9.1Incassotool haftet niemals für Schäden, die aus Mängeln in oder an den Anwendungen, verkauften Waren, erbrachten Dienstleistungen oder ausgeführten Arbeiten resultieren, sowohl beim Kunden als auch bei Dritten. Incassotool haftet auch nicht für Fehler, die von Mitarbeitern und anderen Hilfspersonen oder Dritten begangen werden, die von Incassotool im Rahmen der Durchführung des Vertrages eingeschaltet werden.
9.2 Falls Incassotool haftbar gemacht werden kann, ist die Haftung pro Ereignis oder Ereignisreihe mit gemeinsamer Ursache in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den seine Haftpflichtversicherung für den betreffenden Fall auszahlt.
9.3In keinem Fall übersteigt die Haftung den Rechnungsbetrag, den Incassotool dem Kunden üblicherweise in Rechnung stellt. Ausgangspunkt ist, dass die Rechnungshöhe des Monats vor dem Monat, in dem der Schaden eintritt/aufgetreten ist, maßgebend für die Üblichkeit ist, es sei denn, diese Rechnung scheint erheblich von den Vormonaten abzuweichen; dann gilt der Durchschnitt dieser Vormonate.
9.4Im Haftungsfall haftet Incassotool nur für direkte Schäden.
9.5Incassotool haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechung und Schäden an Dritten, auch nicht bei Nichteinhaltung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung einer Reparaturverpflichtung.
9.6Alle Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse in der Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit seitens Incassotool oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
9.7Der Kunde stellt Incassotool von (allen) Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags frei. Alle Kosten und Schäden, die Incassotool dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, dieser Schaden ist das Ergebnis von Vorsatz und/oder Fahrlässigkeit seitens Incassotool und/oder seiner leitenden Angestellten._cc781905-5cde-3194- bb3b-136bad5cf58d_
10. (Geistige) Eigentumsrechte
10.1Die geistigen Eigentumsrechte an allen Anwendungen verbleiben bei Incassotool oder einem Dritten, von dem Incassotool das Recht erhalten hat, diese Dienste oder Anwendungen (Teilen davon) dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Incassotool räumt dem Auftraggeber hiermit lediglich ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart.
10.2Wenn Incassotool von einem Dritten haftbar gemacht wird oder anderweitig (direkt oder indirekt) für Ansprüche in Bezug auf geistige Eigentumsrechte in Bezug auf den Inhalt, Anwendungen, Veröffentlichungen oder andere Offenlegungen des Kunden oder mit ihm verbunden ist, wird der Kunde zur Bereitstellung gehalten alle notwendigen Hilfestellungen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, Incassotool die daraus entstehenden Kosten und sonstigen Schäden vollständig zu ersetzen.
11. Geltendes Recht und Streitigkeiten
11.1Diese Vereinbarung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbedingungen sowie alle Vereinbarungen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.
11.2Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen können, werden vom Gericht in Breda beigelegt
12. Allgemeine Datenschutzbestimmungen
12.1Wenn der Kunde und Incassotool eine separate (Auftragsverarbeiter-) Vereinbarung in Bezug auf den Datenschutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten abschließen oder abgeschlossen haben, gelten die Bestimmungen dieser separaten (Auftragsverarbeiter-) Vereinbarung. Im Falle einer Unvereinbarkeit oder eines Konflikts mit Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Bestimmungen des separaten (Auftragsverarbeiter-)Vertrags vor.
12.2Incassotool verarbeitet personenbezogene Daten innerhalb der Anwendungen nur im Auftrag des Kunden. Incassotool gilt unter keinen Umständen als verantwortlich (im Sinne des Wbp) für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten. Soweit personenbezogene Daten vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Anwendungen verarbeitet werden, kann Incassotool nur als Verarbeiter personenbezogener Daten angesehen werden.
12.3Der Kunde muss alle Gesetze und Vorschriften im Bereich des Datenschutzes und der Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten, wie (aber nicht beschränkt auf) europäische Vorschriften und das Wbp.
12.4Incassotool garantiert, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit diesen Datenschutzbestimmungen erfolgt.
12.5Wenn Incassotool von einer Partei, einschließlich Regierungsbehörden, im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Vereinbarung, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Gesetze und Vorschriften im Bereich des Datenschutzes und der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden durch den Kunden haftbar gemacht wird,_cc781905 -5cde-3194-bb3b-136bad5cf58d_ oder wenn aus diesem Grund eine Sanktion, Strafe oder andere Maßnahme gegen Incassotool verhängt wird, ist der Kunde verpflichtet, Incassotool schadlos zu halten, und der Kunde ist verpflichtet, Incassotool bereitzustellen alle erforderliche Unterstützung in allen damit zusammenhängenden Verfahren. Alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden seitens Incassotool gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
13. Laufzeit, Kündigung und Aufbewahrungsfristen
13.1Diese Datenschutzbedingungen gelten, wenn der Kunde die Incassotool-Anwendungen verwendet.
13.2Diese Datenschutzbedingungen gelten, solange Incassotool personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.
13.3Incassotool kann von den Bestimmungen in 13.1 und 13.2 abweichen, sofern eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten gilt oder soweit dies erforderlich ist, um die Einhaltung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nachzuweisen.
13.4Die Kontodaten und/oder personenbezogenen Daten, die verwendet werden, um die vollständigen Kontodaten auf dem neuesten Stand zu halten, können von Incassotool für mindestens sieben (7) Jahre und länger aufbewahrt werden, wenn das Konto noch aktiv ist. Dies ändert nichts daran, dass sich Incassotool das Recht vorbehält
behält sich das Recht vor, Daten zu entfernen, die nach Ansicht von Incassotool für die Erbringung des Dienstes nicht mehr relevant sind.
13.5Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Pflicht zur Aufzeichnung und Aufbewahrung der Daten und personenbezogenen Daten, die der Kunde Incassotool zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber muss stets eine eigene Kopie (z. B. Backup) dieser Daten und personenbezogenen Daten zur Verfügung haben. Incassotool übernimmt in diesem Bereich keine Verantwortung und haftet nicht für den möglichen Verlust oder die Unzugänglichkeit derselben.
13.6Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien haben das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen. Von dieser Bestimmung kann im Vertrag abgewichen werden. Nach Ablauf der zunächst vereinbarten Frist gilt die Kündigungsfrist wie oben beschrieben.
14. Gegenstand, Art der personenbezogenen Daten und Verarbeitungszwecke
14.1Incassotool verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. In diesem Zusammenhang verarbeitet Incassotool jedenfalls die folgenden personenbezogenen Daten von Schuldnern und/oder Kunden des Auftraggebers: Name, Adresse, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Rechnungsdaten und Schuldnerdaten
14.2Incassotool verarbeitet die personenbezogenen Daten zu keinem anderen Zweck als den in Absatz 3 dieses Artikels genannten Verarbeitungszwecken.
14.3Incassotool verarbeitet die personenbezogenen Daten mit dem Ziel:
-
Um die vom Kunden über Incassotool angebotenen ausstehenden Posten/Beträge/Rechnungen zu bezahlen, oder
-
anhand aktueller und historischer Inkassodaten einen Scoring-Wert ermitteln, mit dem die Chance auf Einbringlichkeit abgeschätzt werden kann (um unnötige Kosten für den Auftraggeber zu vermeiden);
-
durch die Bereitstellung von Softwarelösungen einen positiven Beitrag zur Vermeidung von Problemschulden durch beispielsweise Überschuldung zu leisten.
-
um die zwischen Incassotool und dem Kunden vereinbarten Dienstleistungen erbringen zu können;
14.4Die von Incassotool im Auftrag des Kunden zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, die auf welche Weise auch immer erlangt wurden, bleiben Eigentum des Kunden und/oder der betroffenen Person.
15. Verarbeitungsausführung
15.1Incassotool ist nur verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die es im Rahmen der angebotenen Dienste unter den in diesen Datenschutzbestimmungen genannten Bedingungen verarbeitet. Incassotool ist ausdrücklich nicht verantwortlich für andere Verarbeitungen personenbezogener Daten, einschließlich der Erhebung personenbezogener Daten durch den Kunden und/oder Dritte.
15.2Incassotool verarbeitet keine personenbezogenen Daten in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“), es sei denn, es wurde eine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden eingeholt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des EWR, die kein angemessenes Schutzniveau aufweisen, ist untersagt. Incassotool wird den Kunden unverzüglich schriftlich über alle geplanten dauerhaften oder vorübergehenden Übermittlungen personenbezogener Daten in ein Land außerhalb des EWR informieren und die Übermittlung(en) nur nach schriftlicher Zustimmung des Kunden durchführen.
15.3Incassotool speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden getrennt von den personenbezogenen Daten, die es selbst oder im Auftrag Dritter verarbeitet.
15.4Incassotool verarbeitet die personenbezogenen Daten auf angemessene und sorgfältige Weise und in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen, die Incassotool im Rahmen der Datenschutzgesetzgebung auferlegt werden, wie z. B. den europäischen Verordnungen und dem Wbp.
16. Schutz personenbezogener Daten
16.1Incassotool wendet angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen an, die nach dem derzeitigen Stand der Technik und den damit verbundenen Kosten der Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten entsprechen, um die personenbezogenen Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff, Verstümmelung oder unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen , sowie um die (rechtzeitige) Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten sicherzustellen.
16.2Die Parteien erkennen an, dass sich die Sicherheitsanforderungen ständig ändern und dass eine effektive Sicherheit, eine häufige Bewertung und eine regelmäßige Verbesserung veralteter Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Incassotool wird daher die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten kontinuierlich evaluieren und gegebenenfalls verschärfen, ergänzen oder verbessern, um seinen Verpflichtungen weiterhin nachzukommen.
17. Benachrichtigung über Datenschutzverletzungen und Überwachung
17.1Im Falle eines Sicherheitslecks und/oder eines Datenlecks im Sinne des Data Leaks Notification Act wird Incassotool den Kunden in angemessener Weise so schnell wie möglich darüber informieren.
17.2Die Meldepflicht umfasst in jedem Fall die Meldung der Tatsache, dass ein Leck oder Vorfall aufgetreten ist, sowie die (angebliche) Ursache des Lecks oder Vorfalls, die bisher bekannten und/oder erwarteten Folgen und die (vorgeschlagene) Lösung .
17.3Falls erforderlich, informiert der Kunde betroffene Personen und andere Dritte, einschließlich der Behörde für personenbezogene Daten, über eine Datenschutzverletzung oder andere Vorfälle. Incassotool ist es nicht gestattet, direkt Informationen über eine Datenschutzverletzung oder andere Vorfälle an betroffene Personen oder andere Dritte weiterzugeben, es sei denn, Incassotool ist gesetzlich dazu verpflichtet oder hat die Erlaubnis des Kunden eingeholt.
18. Secrecy
18.1Alle personenbezogenen Daten, die Incassotool im Rahmen des Vertrages vom Auftraggeber erhält und/oder selbst erhebt, unterliegen der Geheimhaltungspflicht gegenüber Dritten.
18.2Incassotool stellt sicher, dass seine Mitarbeiter an die in diesem Artikel enthaltene Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden sind.
18.3Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit der Auftraggeber einer Weitergabe der Informationen an Dritte ausdrücklich zugestimmt hat, wenn die Weitergabe der Informationen an Dritte im Hinblick auf Art und Zweck des Auftrags und dessen Durchführung logisch erforderlich ist Datenschutzbestimmungen oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Informationen an Dritte weiterzugeben.
19. Freigabe und Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
19.1Incassotool ist berechtigt, Dritte mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beauftragen, wenn dies für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
19.2Incassotool stellt sicher, dass die betreffende(n) Drittpartei(en) mindestens die gleichen Verpflichtungen übernimmt, die für Incassotool in diesen Datenschutzbedingungen enthalten sind.
19.3Nur zum Zwecke der korrekten Erbringung der Dienstleistungen beauftragt Incassotool Dritte und Incassotool gibt die im Auftrag des Kunden erhobenen personenbezogenen Daten in jedem Fall (aber nicht ausschließlich) an Gerichtsvollzieher, Hosting-Partner und Postbearbeiter weiter.
19.4Wenn sich der Dritte, der Incassotool beauftragen möchte, außerhalb des EWR befindet, garantiert Incassotool unbeschadet des vorstehenden Absatzes, dass dieser Dritte ein angemessenes Maß an Schutz und Sicherheit personenbezogener Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gewährleistet. -20813d6c673b_
19.5Incassotool haftet gegenüber dem Auftraggeber für die von ihm eingeschalteten Dritten. Für den Fall, dass der Kunde Incassotool auffordert, einen bestimmten Link in einem Drittsystem zu installieren, und Incassotool zu diesem Zweck einen Dritten beauftragt, gelten die Bestimmungen dieses Artikels nicht und der Kunde ist für alle daraus resultierenden Schäden voll verantwortlich. -bb3b-136bad5cf58d_results.
19.6Incassotool muss bei der Bereitstellung von Daten auf der Grundlage einer Anfrage oder einer autorisierten Anordnung einer Regierungsbehörde oder Justiz oder im Zusammenhang mit einer anderen gesetzlichen Verpflichtung 3194-bb3b-136bad5cf58d_ kooperieren.